Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen - Ergänzung (Luxemburg)

· Vertrag – Luxemburg · BGBl. Nr. 94/1956 · in Kraft seit 1956-05-08

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese 1956 getroffene Ergänzung des Luftverkehrsabkommens mit Luxemburg gewährte österreichischen und luxemburgischen Fluggesellschaften zusätzliche Streckenrechte. Seit beide Staaten EU-Mitglieder sind, gilt der gemeinsame europäische Luftverkehrsbinnenmarkt, der bilaterale Sonderabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten vollständig ersetzt. Das Abkommen hat keinen eigenständigen rechtlichen Anwendungsbereich mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftverkehrsabkommen - Ergänzung (Luxemburg) BGBl. Nr. 94/1956 08.05.1956 Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Ergänzung des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Luxemburg, BGBl. Nr. 154/1953 StF: BGBl. Nr. 94/1956

Art. 1 ↗ RIS

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg sind übereingekommen, daß die gemäß Artikel I, Absatz b), des am 13. Oktober 1952 in Wien unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Luxemburg von den beiden vertragschließenden Teilen namhaft gemachten Luftverkehrsunternehmungen zusätzlich zu den im Abschnitt A des Anhanges des genannten Abkommens enthaltenen Rechten auch das Recht haben werden, das Gebiet des anderen vertragschließenden Teiles ohne Zwischenlandung zu überfliegen. Bei Ausübung dieses Rechtes werden die Luftverkehrsunternehmungen die Bestimmungen des Artikels VI, Abschnitt a), des Abkommens zu beachten haben. Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird solange gelten wie das Luftverkehrsabkommen vom 13. Oktober 1952. Das vorliegende Übereinkommen wurde durch Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Brüssel und dem luxemburgischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1956 abgeschlossen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz