Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 2)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 278/1982 · in Kraft seit 1982-06-24
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll ordnet Sicherungsbeschlagnahme und Zwangsvollstreckung bei Binnenschiffen grenzüberschreitend und schafft Rechtssicherheit für Gläubiger und Eigentümer. Es bindet die Republik völkerrechtlich und ist ein legitimes technisches Regelwerk.
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