Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Reit im Winkl) (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 285/1970 · in Kraft seit 1970-10-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Vereinbarung regelt vorgeschobene Grenzstellen am Übergang Reit im Winkl. Da Österreich und Deutschland seit 1997 im Schengen-Raum sind, entfällt die Grundlage für diese Vereinbarung vollständig.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Reit im Winkl werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz