Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Kiefersfelden) (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 285/1970 · in Kraft seit 1970-10-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung errichtete vorgeschobene Grenzstellen an den Übergängen Kiefersfelden-Autobahn und Kiefersfelden-Staatsstraße. Durch den Schengen-Raum sind Grenzkontrollen zwischen Österreich und Deutschland seit 1997 ausgesetzt. Die Vereinbarung hat keine operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 An den Grenzübergängen Kiefersfelden-Autobahn und Kiefersfelden-Staatsstraße werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz