Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Achenwald) (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 285/1970 · in Kraft seit 1970-10-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen gestattet am Grenzübergang Achenwald vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet. Seit dem Beitritt beider Länder zum Schengen-Raum bestehen keine Grenzkontrollen zwischen Österreich und Deutschland mehr. Damit ist der gesamte Regelungsgegenstand – Errichtung und Betrieb von Grenzdienststellen zwischen Schengen-Partnern – überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Achenwald werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz