Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Aach) (BRD)

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 285/1970 · in Kraft seit 1970-10-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Vereinbarung errichtete vorgeschobene österreichische Grenzkontrollstellen auf deutschem Gebiet am Übergang Aach. Seit dem Beitritt Österreichs zum Schengen-Raum 1997 gibt es keine routinemäßigen Grenzkontrollen mehr zwischen Österreich und Deutschland. Die Grenzstellen sind damit gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Am Grenzübergang Aach werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz