Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Aach) (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 285/1970 · in Kraft seit 1970-10-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Vereinbarung errichtete vorgeschobene österreichische Grenzkontrollstellen auf deutschem Gebiet am Übergang Aach. Seit dem Beitritt Österreichs zum Schengen-Raum 1997 gibt es keine routinemäßigen Grenzkontrollen mehr zwischen Österreich und Deutschland. Die Grenzstellen sind damit gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Aach werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz