Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark
· V · BGBl. II Nr. 65/2000 · in Kraft seit 2000-02-18
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 2000 lässt mehrere Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark als Bundesstraßen auf. Es handelt sich um einmalige Deklassierungsakte für Straßenabschnitte, die längst vollzogen sind. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und soll als gegenstandslos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark BGBl. II Nr. 65/2000 18.02.2000 Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Steiermark StF: BGBl. II Nr. 65/2000 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
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