Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998

· BG · BGBl. I Nr. 11/2000 · in Kraft seit 2000-02-11

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1998. Es handelt sich um einen jahresspezifischen parlamentarischen Akt, der mit der Genehmigung seine Wirkung erschöpft hat. Der Rechnungsabschluss für 1998 ist seit Jahrzehnten abgeschlossen; das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr. Es soll als gegenstandslos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1998 StF: BGBl. I Nr. 11/2000 (NR: GP XXI AB 27 S. 6.) 25.11.2019 20000369 NOR30000401

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1998 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20000369 NOR40003575

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz