Internationale Pflanzenschutzkonvention
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 168/1958 · in Kraft seit 1958-07-30
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1958 listet weitere Staaten auf, die bis 1958 der Internationalen Pflanzenschutzkonvention von 1951 beigetreten sind, darunter die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und die Sowjetunion. Der Konventionstext von 1951 ist durch die Revision von 1997 ersetzt; die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne operative Wirkung. Sie soll gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Internationale Pflanzenschutzkonvention BGBl. Nr. 168/1958 30.07.1958 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1958 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention StF: BGBl. Nr. 168/1958
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) haben bis zum 1. Juni 1958 nachstehende weitere Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten: Bundesrepublik Deutschland, Ekuador, Frankreich, Israel, Nikaragua, Norwegen, Sowjetunion und Südafrikanische Union.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz