Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich
· K · BGBl. III Nr. 247/1999 · in Kraft seit 1999-12-31
41/07 Grenzüberwachung; 49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1999 setzt das Schengener Durchführungsübereinkommen für Griechenland mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Das Schengen-Recht ist heute vollständig Bestandteil des EU-Rechts; die nationalen Inkraftsetzungsakte sind dadurch gegenstandslos geworden. Die Kundmachung ist eine historische Bekanntmachung ohne fortlaufende Wirkung. Sie soll gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich BGBl. III Nr. 247/1999 31.12.1999 Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens StF: BGBl. III Nr. 247/1999
Art. 1 ↗ RIS
Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz