Soziale Sicherheit (Chile)
· Vertrag – Chile · BGBl. III Nr. 200/1999 · in Kraft seit 1999-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber soziale Sicherheit mit dem Nicht-EU-Staat Chile; sichert Ansprueche mobiler Personen.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS
Artikel 2 Sachlicher Geltungsbereich (1) Dieses Abkommen bezieht sich (2) Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen.
Art. 3 — Artikel 3 ↗ RIS
Artikel 3 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz