Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg

· V · BGBl. II Nr. 455/1999 · in Kraft seit 1999-12-15

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. April 2000 eine zweite Notarstelle in Hartberg im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz. Wie alle Notarstellenerrichtungsverordnungen handelt es sich um einen einmaligen Verwaltungsakt, der mit der Entstehung der Stelle abgeschlossen ist. Die Verordnung hat keine fortlaufende Regelungswirkung mehr und soll gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg StF: BGBl. II Nr. 455/1999 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000243 NOR30000275

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet. 31.10.2017 20000243 NOR40002176

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz