Rechtspersönlichkeit und die Namen von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche
· K · BGBl. II Nr. 421/1999 · in Kraft seit 1999-11-04
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.