Errichtung einer Notarstelle in Vorchdorf
· V · BGBl. II Nr. 406/1999 · in Kraft seit 1999-10-22
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Februar 2000 eine Notarstelle in Vorchdorf im Sprengel des Landesgerichtes Wels. Es handelt sich um einen einmaligen Akt, der mit der Entstehung der Stelle seine Wirkung erschöpft hat. Seit über 25 Jahren hat diese Verordnung keine operative Funktion mehr. Sie soll als gegenstandslos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Vorchdorf StF: BGBl. II Nr. 406/1999 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 31.10.2017 20000201 NOR30000229
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vorchdorf errichtet. 31.10.2017 20000201 NOR40001590
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz