Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 188/1999 · in Kraft seit 1999-04-01
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzprotokoll ergänzt die Belgrader Donauschifffahrts-Konvention und die Arbeit der Donaukommission. Legitime grenzüberschreitende Verkehrskoordinierung ohne inländischen Freiheitseingriff.
Kategorien
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