Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck
· V · BGBl. II Nr. 368/1999 · in Kraft seit 1999-10-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 eine neunte Notarstelle in Innsbruck. Es handelt sich um einen einmaligen Verwaltungsakt, dessen Wirkung mit dem Entstehen der Stelle eintrat. Die Stelle existiert seit 25 Jahren; die errichtende Verordnung hat ihren Zweck erfüllt und keine fortlaufende Regelungswirkung mehr. Sie soll als gegenstandslos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer neunten Notarstelle in Innsbruck StF: BGBl. II Nr. 368/1999 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet: e-rk3 RGBl. Nr. 75/1871 31.10.2017 20000142 NOR30000170
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet. 31.10.2017 20000142 NOR40001090
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz