Deregulierung, aber richtig

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Auslieferungsvertrag (USA)

· Vertrag - USA · BGBl. III Nr. 216/1999 · in Kraft seit 2000-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Auslieferungsvertrag mit den USA regelt die zwischenstaatliche Rechtshilfe in Strafsachen. Das ist ein legitimer Kernbereich völkerrechtlicher Zusammenarbeit.

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