Auslieferungsvertrag (USA)
· Vertrag - USA · BGBl. III Nr. 216/1999 · in Kraft seit 2000-01-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Auslieferungsvertrag mit den USA regelt die zwischenstaatliche Rechtshilfe in Strafsachen. Das ist ein legitimer Kernbereich völkerrechtlicher Zusammenarbeit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 28 §§ im Datensatz