Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 176/1999 · in Kraft seit 1999-07-19
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das OECD-Übereinkommen verpflichtet zur Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger und sichert faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr. Legitimer Korruptionsbekämpfungszweck.
Kategorien
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