Deregulierung, aber richtig

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Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 176/1999 · in Kraft seit 1999-07-19

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das OECD-Übereinkommen verpflichtet zur Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger und sichert faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr. Legitimer Korruptionsbekämpfungszweck.

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