Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 178/1999 · in Kraft seit 2023-03-30
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Wiener Übereinkommen schafft eine internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken und erleichtert die Markenrecherche. Rein technisch-administrativer Harmonisierungszweck.
Kategorien
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