Deregulierung, aber richtig

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Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 178/1999 · in Kraft seit 2023-03-30

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Wiener Übereinkommen schafft eine internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken und erleichtert die Markenrecherche. Rein technisch-administrativer Harmonisierungszweck.

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