Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 148/1999 · in Kraft seit 1999-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Armenien aus den 1990er Jahren ist durch das neue umfassende EU-Armenien-Partnerschaftsabkommen (CEPA, seit 2021 in Kraft) ersetzt worden. Das alte Abkommen hat keine wesentliche eigenständige operative Bedeutung mehr. Der österreichische Ratifizierungsbeschluss hat seinen Zweck erfüllt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt. 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Die Notifikation gemäß Art. 101 des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 101 mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz