Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Kirgisistan

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 147/1999 · in Kraft seit 1999-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das PCA ist der gültige EU-Rahmen für die Beziehungen zur Kirgisischen Republik; ein umfassenderes Nachfolgeabkommen ist noch nicht in Kraft.

Begründung

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kirgisistan bleibt der aktive Rechtsrahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan. Ein umfassenderes Nachfolgeabkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Das Abkommen dient legitimen außenpolitischen Zwecken der EU.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokoll wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Staatsvertrages samt Anhängen und Protokoll in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen. Die Notifikation gemäß Art. 98 des Abkommens wurde am 26. September 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 98 mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz