Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 145/1999 · in Kraft seit 2025-09-18

29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Haager Übereinkommen sichert bei internationalen Adoptionen den Kindesschutz und die behördliche Zusammenarbeit gegen Kinderhandel. Legitimer, verhältnismäßiger Schutzzweck.

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