Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 145/1999 · in Kraft seit 2025-09-18
29/01 Zivilrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Haager Übereinkommen sichert bei internationalen Adoptionen den Kindesschutz und die behördliche Zusammenarbeit gegen Kinderhandel. Legitimer, verhältnismäßiger Schutzzweck.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 49 §§ im Datensatz