Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)
· Vertrag – Mexiko · BGBl. III Nr. 141/1999 · in Kraft seit 1999-08-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen befreit Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen von der Sichtvermerkspflicht und erleichtert den diplomatischen Verkehr. Es dient einem legitimen außenpolitischen Zweck ohne Freiheitseingriff.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz