Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)

· Vertrag – Mexiko · BGBl. III Nr. 141/1999 · in Kraft seit 1999-08-01

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen befreit Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen von der Sichtvermerkspflicht und erleichtert den diplomatischen Verkehr. Es dient einem legitimen außenpolitischen Zweck ohne Freiheitseingriff.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz