Deregulierung, aber richtig

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Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen - Vereinfachung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 136/1999 · in Kraft seit ?

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Rahmenbeschluss 2002/584/JI (Europäischer Haftbefehl) hat die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten ersetzt.

Begründung

Das Abkommen vereinfacht die Übermittlung von Auslieferungsersuchen zwischen EU-Mitgliedstaaten (etwa per Fernkopie). Zwischen den Mitgliedstaaten wurde die klassische Auslieferung durch den Europäischen Haftbefehl ersetzt; das Abkommen ist überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Das Auslieferungsersuchen und die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Dokumente können als Fernkopie übermittel werden. Jede zuständige Behörde gemäß Artikel 1 verfügt über ein entsprechendes Gerät, um die Übermittlung und den Empfang dieser Dokumente auf diesem Wege sicherzustellen, und trägt für dessen korrekten Betrieb Sorge.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz