Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen - Vereinfachung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 136/1999 · in Kraft seit ?
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen vereinfacht die Übermittlung von Auslieferungsersuchen zwischen EU-Mitgliedstaaten (etwa per Fernkopie). Zwischen den Mitgliedstaaten wurde die klassische Auslieferung durch den Europäischen Haftbefehl ersetzt; das Abkommen ist überholt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Das Auslieferungsersuchen und die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Dokumente können als Fernkopie übermittel werden. Jede zuständige Behörde gemäß Artikel 1 verfügt über ein entsprechendes Gerät, um die Übermittlung und den Empfang dieser Dokumente auf diesem Wege sicherzustellen, und trägt für dessen korrekten Betrieb Sorge.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz