Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Nepal)

· Vertrag – Nepal · BGBl. III Nr. 125/1999 · in Kraft seit 1999-06-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Nepal regelt Verkehrsrechte und dient einem legitimen verkehrspolitischen Zweck. Keine Einschränkung inländischer Freiheiten.

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