Luftverkehrsabkommen (Nepal)
· Vertrag – Nepal · BGBl. III Nr. 125/1999 · in Kraft seit 1999-06-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Nepal regelt Verkehrsrechte und dient einem legitimen verkehrspolitischen Zweck. Keine Einschränkung inländischer Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz