Deregulierung, aber richtig

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Mineralwasser- und Quellwasserverordnung

· V · BGBl. II Nr. 309/1999 · in Kraft seit 1999-09-10

82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
30Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt die Mineralwasser-Richtlinie 80/777/EWG (samt 96/70/EG, 2003/40/EG) um; die Grenzwerte und zulässigen Angaben sind unionsrechtlich vorgegeben. Gold-Plating: der nationale Nitrat-Grenzwert von 25 mg/l für heimisches Mineralwasser statt der EU-erlaubten 50 mg/l.

Begründung

Die Regeln zu Kennzeichnung und Grenzwerten von Mineral- und Quellwasser schützen Verbraucher und setzen weitgehend EU-Recht um. Auffällig ist aber, dass Österreich für heimisches Mineralwasser beim Nitrat einen strengeren Grenzwert (25 statt 50 mg/l) vorschreibt, als die EU verlangt. Dieser nationale Sonderwert benachteiligt heimische Quellen ohne erkennbaren Mehrnutzen und sollte auf den EU-Wert zurückgeführt werden.

Kategorien

EU-vorgegebenReine Bürokratie

Belegende Paragraphen

Anl. 1 — Zulässige Angaben und Kriterien für natürliche Mineralwässer ↗ RIS

Anhang I Zulässige Angaben und Kriterien für natürliche Mineralwässer Angaben Kriterien Mit geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l Mit hohem Gehalt an Mineralien Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1 500 mg/l Bicarbonathaltig Der Bicarbonatgehalt beträgt mehr als 600 mg/l Sulfathaltig Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l Chloridhaltig Der Chloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l Calciumhaltig Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l Magnesiumhaltig Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l Fluoridhaltig Der Fluoridgehalt beträgt mehr als 1 mg/l Eisenhaltig Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l Säuerling Der Gehalt an freiem Kohlendioxid beträgt mehr als 250 mg/l Natriumhaltig Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung (nach Entfernen der Kohlensäure, zB durch Erwärmen) Höchstwerte an: Natrium 20 mg/l, Kalium 10 mg/l, Calcium 175 mg/l, Magnesium 50 mg/l 1), Fluorid 1,5 mg

Anl. 3 — Grenzwerte für natürlich vorkommende Bestandteile in natürlichen Mineralwässern ↗ RIS

ANHANG III Grenzwerte für natürlich vorkommende Bestandteile in natürlichen Mineralwässern Bestandteile Grenzwerte (in mg/l) Antimon 0,0050 Arsen 0,010 (insgesamt) Barium 1,0 Blei 0,010 Bor (*) Cadmium 0,003 Chrom 0,050 Cyanid 0,070 Fluorid 5,0 Kupfer 1,0 Nickel 0,020 Nitrat 50(**) Nitrit 0,1 Mangan 0,50 Quecksilber 0,0010 Selen 0,010 (*) Die Festlegung eines gemeinschaftsweiten Grenzwertes erfolgt bis zum 1. Jänner 2006. (**) Für in Österreich gewonnene natürliche Mineralwässer gilt ein Grenzwert von 25 mg/l. 12.10.2017 20000003 NOR40060582

KI-Analyse · 2026-06-16 · 24 §§ im Datensatz