Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 131/1956 · in Kraft seit 1957-09-11
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen gewährt Reisenden Zollerleichterungen für mitgeführte persönliche Gegenstände und baut Grenzformalitäten ab. Es erweitert Freiheit, statt sie zu beschränken.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 26 §§ im Datensatz