Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 131/1956 · in Kraft seit 1957-09-11

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen gewährt Reisenden Zollerleichterungen für mitgeführte persönliche Gegenstände und baut Grenzformalitäten ab. Es erweitert Freiheit, statt sie zu beschränken.

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