Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen - Änderung (Indien)

· Vertrag – Indien · BGBl. III Nr. 103/1999 · in Kraft seit 1999-03-12

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EuGH Open-Skies-Urteile 2002 begründen EU-Außenkompetenz im Luftverkehr; bilaterale Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten müssen auf EU-Konformität geprüft und mittelfristig im EU-Kontext neu verhandelt werden

Begründung

Diese Änderung des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit Indien regelt Streckenrechte und Designierungsregeln für den Luftverkehr zwischen Österreich und Indien. Da die EU im externen Luftverkehr zunehmend die Kompetenz übernimmt, sollte Österreich auf eine Neuverhandlung im EU-Rahmen hinwirken; bis dahin bildet das Abkommen die maßgebliche Rechtsgrundlage für die betroffenen Strecken und muss aufrechterhalten werden.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftverkehrsabkommen - Änderung (Indien) BGBl. III Nr. 103/1999 12.03.1999 Änderungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Indien über Luftverkehr StF: BGBl. III Nr. 103/1999 Die Änderungen sind mit 12. März 1999 in Kraft getreten.

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten GZ 81.36.3/0005e-III.6/1998 Verbalnote Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet dem Außenministerium der Republik Indien seine besten Empfehlungen und beehrt sich, das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Indien vom 17. Juni 1997 betreffend die Änderungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Indien über Luftverkehr vom 26. Oktober 1989 *) zu bestätigen: Nachdem die verfassungsmäßigen Erfordernisse in Österreich erfüllt worden sind und gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens über Luftverkehr vom 26. Oktober 1989 werden die Änderungen des Abkommens am Tag des Erhalts der Antwortnote des Außenministeriums der Republik Indien durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Kraft treten. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt auch diese Gelegenheit, dem Außenministerium der Republik Indien die Versicherung seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern. Wien, am 19. November 1998 L.S. An das Außenministerium der Republik Indien New Delhi (Übersetzung) Regierung von Indien Ministeriu

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz