Deregulierung, aber richtig

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Funker-Zeugnisgebührenverordnung

FZGV · V · BGBl. II Nr. 124/1999 · in Kraft seit 1999-04-23

91/01 Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

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Begründung

Die Gebührensätze wurden zuletzt mit Wirkung 1. Jänner 2002 festgesetzt und seither trotz deutlicher Inflation nie angepasst – ein Versäumnis von über 24 Jahren. Zudem schreibt §4 ausschließlich Zahlung per Erlagschein vor, eine längst überholte Zahlungsmethode. Die Gebühren sollten inflationsindexiert und moderne Zahlungswege (Online-Überweisung, digitaler Zahlungsnachweis) gesetzlich vorgesehen werden.

Kategorien

Reine Bürokratie

Belegende Paragraphen

§ 4 ↗ RIS

§ 4. Die Gebühren sind durch Einzahlung mit Erlagschein zu entrichten. 28.02.2018 10012928 NOR12159608 N9199958484L

§ 6 ↗ RIS

§ 6. Die Gebühr beträgt 28.02.2018 10012928 NOR40024870

§ 7 ↗ RIS

§ 7. Die Bestimmungen des § 6 Z 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. 28.02.2018 10012928 NOR40024871

KI-Analyse · 2026-07-15 · 8 §§ im Datensatz