Deregulierung, aber richtig

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Weltpostverein – Fünftes Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 26/1999 · in Kraft seit 1999-02-10

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Fünfte Zusatzprotokoll zum Weltpostverein (Seoul 1994) änderte die UPU-Verfassung an bestimmten Punkten. Diese Änderungen sind vollständig in die laufend aktualisierte UPU-Verfassung eingeflossen; spätere Weltkongresse bis Abidjan 2021 haben weitere Zusatzprotokolle verabschiedet, die dieses Protokoll überholt haben. Das Protokoll von 1994 hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Seoul, 14. September 1994) StF: BGBl. III Nr. 26/1999 (NR: GP XX RV 1358 VV S. 141. BR: AB 5792 S. 645.) Der Nationalrat hat beschlossen: vgl. Präambel Z 3, daher keine weiteren Dokumente e-rk3 26.02.2020 10012901 NOR11013305 N9199957469L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz