ADR – Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 14/1999 · in Kraft seit 1999-01-20
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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