Schiffahrt - Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 7/1999 · in Kraft seit 1999-01-16
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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