Auflassung eines Abschnitttes der A 1 West Autobahn
· V · BGBl. II Nr. 392/1998 · in Kraft seit 1998-11-12
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat 1998 einen kurzen Autobahnzubringer (0,404 km) bei Eugendorf formell als Bundesstraße aufgelassen. Dieser Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen – der betroffene Straßenabschnitt existiert nicht mehr als Bundesstraße. Die Verordnung hat keine weitere operative Wirkung und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung eines Abschnitttes der A 1 West Autobahn BGBl. II Nr. 392/1998 12.11.1998 Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 1 West Autobahn - Autobahnzubringer Wallersee im Bereich der Marktgemeinde Eugendorf StF: BGBl. II Nr. 392/1998 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Der Autobahnzubringer Wallersee wird von km 0,00 bis km 0,404, das ist vom südlichen Kreuzungspunkt der Abfahrtsrampe Wien-Salzburg der Anschlußstelle Wallersee im Zuge der A 1 West Autobahn bis zur Einmündung in den Kreisverkehr Eugendorf bei km 290,9 der B 1 Wiener Straße, als Bundesstraße aufgelassen. Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Eugendorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:5 000 zu ersehen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz