Deregulierung, aber richtig

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Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 73/1998 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 48/2011 · in Kraft seit 2013-03-01

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen gründet das Europäische Büro für Kommunikation (ECO) zur Koordinierung im Fernmeldebereich. Reine zwischenstaatliche Verwaltungszusammenarbeit ohne Freiheitseingriff.

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