Deregulierung, aber richtig

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ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf

· K · BGBl. III Nr. 64/1997 · in Kraft seit 1997-04-23

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung widerruft formell eine Vereinbarung über den Transport von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) in Druckgaspackungen, die durch ADR-Änderungen zum 1. Jänner 1997 gegenstandslos wurde. Die Vereinbarung ist durch das neue ADR ausdrücklich überholt. Dieser formale Widerrufsakt hat keine eigenständige Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) - Widerruf BGBl. III Nr. 64/1997 23.04.1997 Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) in Druckgaspackungen und Kartuschen StF: BGBl. III Nr. 64/1997 Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde für das ADR des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Polens, Schwedens sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R 134a) in Druckgaspackungen und Kartuschen (BGBl. Nr. 240/1992) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz