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ADR - Widerruf von 3 Vereinbarungen zwischen Belgien und Österreich

· K · BGBl. III Nr. 62/1997 · in Kraft seit 1997-04-23

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung widerruft formell drei bilaterale ADR-Vereinbarungen zwischen Österreich und Belgien, die durch Überarbeitungen des ADR-Regelwerks gegenstandslos geworden waren. Als reiner Widerrufsakt ohne eigenständigen Regelungsinhalt kann dieses Dokument aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Widerruf von 3 Vereinbarungen zwischen Belgien und Österreich BGBl. III Nr. 62/1997 23.04.1997 Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich StF: BGBl. III Nr. 62/1997 Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz