Luftverkehrsabkommen (Litauen)
· Vertrag – Litauen · BGBl. III Nr. 4/1997 · in Kraft seit 1997-01-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Litauen wird durch den einheitlichen europäischen Luftverkehrsmarkt verdrängt; zwischen zwei EU-Staaten hat es keine praktische Bedeutung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
99/04 Luft- und Weltraumfahrt LUFTVERKEHRSABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen StF: BGBl. III Nr. 4/1997 Deutsch, Englisch, Litauisch Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 31. Oktober bzw. 27. November 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. Jänner 1997 in Kraft. Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Litauen, In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen, Haben folgendes vereinbart: e-rk3 19.09.2019 10012732 NOR11013130 N9199760669J
Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS
Artikel 2 Verkehrsrechte 19.09.2019 10012732 NOR12158082 N9199760671J
KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz