Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung
· V · BGBl. II Nr. 316/1997 · in Kraft seit 1997-10-29
95/01 Elektrotechnik · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1996 um, die seit langem aufgehoben und durch direkt anwendbare EU-Verordnungen ersetzt wurde. Die Übergangsbestimmung in § 8 lief bereits im September 1999 ab – das Regelwerk hat seit über 25 Jahren keine eigenständige Rechtswirkung mehr und ist unverzüglich aufzuheben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Zweck ↗ RIS
Zweck § 1. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/57/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. September 1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen, ABl. Nr. L 236/36 vom 18. September 1996, in österreichisches Recht umgesetzt. Haushaltskühlgerät, Haushaltsgefriergerät 01.02.2019 10012722 NOR12157909 N9199749317L
§ 8 — Übergangsbestimmung ↗ RIS
Übergangsbestimmung § 8. Geräte, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 3. September 1999 in Verkehr gebracht werden. 01.02.2019 10012722 NOR12157916 N9199749324L
KI-Analyse · 2026-07-30 · 11 §§ im Datensatz