Deregulierung, aber richtig

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Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung

· V · BGBl. II Nr. 316/1997 · in Kraft seit 1997-10-29

95/01 Elektrotechnik · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 96/57/EG wurde durch EU-Verordnung 643/2009 aufgehoben, die ihrerseits durch die direkt anwendbare EU-Verordnung 2019/2019 (ErP-Verordnung für Kühlgeräte) abgelöst wurde; nationales Umsetzungsrecht ist vollständig überholt.

Begründung

Diese Verordnung setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1996 um, die seit langem aufgehoben und durch direkt anwendbare EU-Verordnungen ersetzt wurde. Die Übergangsbestimmung in § 8 lief bereits im September 1999 ab – das Regelwerk hat seit über 25 Jahren keine eigenständige Rechtswirkung mehr und ist unverzüglich aufzuheben.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 — Zweck ↗ RIS

Zweck § 1. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/57/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. September 1996 über Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen, ABl. Nr. L 236/36 vom 18. September 1996, in österreichisches Recht umgesetzt. Haushaltskühlgerät, Haushaltsgefriergerät 01.02.2019 10012722 NOR12157909 N9199749317L

§ 8 — Übergangsbestimmung ↗ RIS

Übergangsbestimmung § 8. Geräte, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 3. September 1999 in Verkehr gebracht werden. 01.02.2019 10012722 NOR12157916 N9199749324L

KI-Analyse · 2026-07-30 · 11 §§ im Datensatz