Deregulierung, aber richtig

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ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen

· K · BGBl. III Nr. 161/1997 · in Kraft seit 1997-09-24

99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung widerruft formell zwei bilaterale ADR-Vereinbarungen zwischen Österreich und Italien, die durch Überarbeitungen des ADR-Regelwerks gegenstandslos geworden waren. Als reiner Widerrufsakt hat dieses Dokument keine eigenständige Rechtswirkung mehr und kann ohne Folgen gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen BGBl. III Nr. 161/1997 24.09.1997 Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich StF: BGBl. III Nr. 161/1997 Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz