Luftverkehrsabkommen (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 136/1997 · in Kraft seit 1997-08-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) regelt Verkehrsrechte und öffnet Märkte. Es ist als völkerrechtliche Verkehrsregelung sinnvoll.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz