Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 136/1997 · in Kraft seit 1997-08-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Luftverkehrsabkommen mit Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) regelt Verkehrsrechte und öffnet Märkte. Es ist als völkerrechtliche Verkehrsregelung sinnvoll.

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