Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit
· Vertrag – Slowenien · BGBl. Nr. 686/1996 · in Kraft seit 1996-09-01
99/10 Raumordnung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen fördert die Zusammenarbeit in Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik. Es ist eine unverbindliche Kooperationsgrundlage ohne Eingriff in inländische Freiheiten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird von den Vertragsparteien eine österreichisch-slowenische Kommission für Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, im folgenden „Kommission'' genannt, gebildet.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz