Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Lindach
· V · BGBl. Nr. 576/1996 · in Kraft seit 1996-10-23
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmte 1996 den genauen Streckenverlauf der Anschlussstelle Lindach der A 1 West Autobahn. Die Anschlussstelle wurde seither gebaut und ist seit Jahrzehnten in Betrieb. Als einmaliger Planungsakt, der mit dem Bau vollständig vollzogen wurde, hat diese Verordnung keine eigenständige operative Regelungswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Lindach im Bereich der Gemeinden Laakirchen und Roitham StF: BGBl. Nr. 576/1996 Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 30 ff. des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 697/1993, wird verordnet: BGBl. Nr. 286/1971 18.02.2026 10012673 NOR11013066 N9199658442J
Art. 1 ↗ RIS
Die Anschlußstelle Lindach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Laakirchen und Roitham wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 212,50 und AB-km 213,60 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Laakirchen und Roitham aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 890.94 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Zufahrtsrampe 18.02.2026 10012673 NOR12157083 N9199658443J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz