ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf
· K · BGBl. Nr. 634/1996 · in Kraft seit 1996-11-22
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Widerruf zweier Vereinbarungen über den Transport von Gasen der Klasse 2, die durch eine neuere Vereinbarung vom 2. August 1996 ausdrücklich ersetzt wurden. Durch das neuere Recht vollständig verdrängt; der Rechtsakt ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
ADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2 - Widerruf BGBl. Nr. 634/1996 22.11.1996 Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind StF: BGBl. Nr. 634/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind (BGBl. Nr. 48/1996 und BGBl. Nr. 49/1996) wurden auf Grund der mit 2. August 1996 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Belgien und dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 *1) für obsolet erklärt und sind demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 525/1996
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz