Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen – Durchführung des Teiles XI
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 885/1995 · in Kraft seit 2014-11-06
99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI passt die Tiefseebergbau-Regeln des UNCLOS marktkonform an. Ergänzung eines zentralen Vertrags ohne inländischen Freiheitseingriff.
Kategorien
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