Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 677/1995 · in Kraft seit 1995-10-01

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen ist durch den einheitlichen EU-Luftverkehrsmarkt (unmittelbar anwendbare Verordnung 1008/2008) verdrängt; zwischen EU-Mitgliedstaaten bedarf es keiner bilateralen Marktzugangsregelung mehr.

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Durch anderes Recht ersetzt

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