Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr - Änderung (Malaysia)
· Vertrag – Malaysia · BGBl. Nr. 833/1994 · in Kraft seit 1994-11-13
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel aus November 1994 änderte lediglich den Streckenplan zum bilateralen Luftverkehrsabkommen Österreich–Malaysia von 1976. In den 30 Jahren seither wurde das Abkommen mehrfach neu geregelt, sodass ein einzelner Streckennachtrag aus 1994 keine eigenständige operative Wirkung mehr haben kann. Die EU hat zudem erhebliche Kompetenzen im Bereich bilateraler Luftverkehrsabkommen übernommen, was diese alte Änderungsnotiz weiter gegenstandslos macht.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr - Änderung (Malaysia) BGBl. Nr. 833/1994 13.11.1994 Notenwechsel betreffend Abänderung des Flugstreckenplanes zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über den Flugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und über ihre Hoheitsgebiete hinaus StF: BGBl. Nr. 833/1994 Der Notenwechsel tritt gemäß Art. 11 Abs. 3 des Abkommens mit 13. November 1994 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
(Übersetzung) ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Nr. 40.60/11-A/94 VERBALNOTE Die österreichische Botschaft entbietet dem Außenministerium von Malaysia seine Empfehlungen und beehrt sich, unter Bezugnahme auf das am 22. November 1976 in Kuala Lumpur unterzeichnete und am 21. Jänner 1977 in Kraft getretene „Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über den Flugverkehr zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über den Flugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und über ihre Hoheitsgebiete hinaus “ *) das Ergebnis der am 4. März in Wien unter Teilnahme von Vertretern der Luftverkehrsbehörden der Vertragsparteien gemäß Art. 11 des oben erwähnten Abkommens abgehaltenen Beratungen zu bestätigen. Die Luftverkehrsbehörden der Vertragsparteien haben sich auf folgenden Wortlaut des Flugstreckenplans (der den bestehenden ersetzt) zu gegenständlichem Abkommen geeinigt: „Flugstreckenplan Abgangspunkte: Ankunftspunkte: Punkte in Österreich Punkte in Malaysia Abgangspunkte: Ankunftspunkte: Punkte in Malaysia Punkte in Österreich Die allfällige Ausübung von Verkehrsrechten der fünften Freiheit kann von den Luftfahrtbehörden de
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz