Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung
· V · BGBl. Nr. 792/1994 · in Kraft seit 1994-10-01
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung legt das genaue Aussehen der Tafel fest, mit der Schülertransporte auf der Straße zu kennzeichnen sind. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung von Schulbussen schützt Kinder und erhöht die Verkehrssicherheit — ein klar legitimer Staatszweck. Die Verordnung setzt eine gesetzliche Verpflichtung aus der Straßenverkehrsordnung um und ist dafür notwendig.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die quadratische Tafel zur Kennzeichnung von Schülertransporten ist entsprechend nachfolgendem Muster auszuführen und muß folgende Merkmale aufweisen: /Dokumente/Bundesnormen/NOR12155613/image001.png
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz