Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 414/1994 · in Kraft seit 2022-10-07
99/09 Meteorologie · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rahmenübereinkommen der VN über Klimaänderungen legt übergeordnete Ziele und Berichtspflichten fest, ohne selbst konkrete inländische Verbote zu schaffen. Legitimer außenpolitischer Rahmen.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz