Deregulierung, aber richtig

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Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 414/1994 · in Kraft seit 2022-10-07

99/09 Meteorologie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rahmenübereinkommen der VN über Klimaänderungen legt übergeordnete Ziele und Berichtspflichten fest, ohne selbst konkrete inländische Verbote zu schaffen. Legitimer außenpolitischer Rahmen.

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