Luftverkehrsabkommen (Belarus)
· Vertrag – Belarus · BGBl. Nr. 445/1994 · in Kraft seit 1994-06-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Bilaterale Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten regeln Verkehrsrechte und sind fuer den internationalen Flugverkehr notwendig. Belarus ist kein EU-Staat, eine Verdraengung durch Unionsrecht liegt nicht vor.
Kategorien
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