ADR - Widerruf von zwei Vereinbarungen
· K · BGBl. Nr. 337/1994 · in Kraft seit 1994-05-06
99/03 Kraftfahrrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kundmachung über den Widerruf von zwei bilateralen ADR-Vereinbarungen mit Deutschland. Eine rein historische, einmalige Mitteilung ohne fortlaufende Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz